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   BVerwG, 23.11.1962 - IV B 124.62   

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https://dejure.org/1962,771
BVerwG, 23.11.1962 - IV B 124.62 (https://dejure.org/1962,771)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1962 - IV B 124.62 (https://dejure.org/1962,771)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1962 - IV B 124.62 (https://dejure.org/1962,771)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Vorlegung einer offensichtlich unstatthaften Beschwerde vor dem Beschwerdegericht - Erfordernis eines förmlichen Nichtabhilfebeschlusses der Vorinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 554
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.08.1961 - IV C 218.60

    Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden - Prüfung der

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1962 - IV B 124.62
    Nachdem das in dieser Sache ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21. März 1960 infolge der Verwerfung der dagegen von der Klägerin eingelegten Revision durch den Beschluß des entscheidenden Senats vom 14. August 1961 - BVerwG IV C 218.60 - rechtskräftig geworden war, hat das Verwaltungsgericht mit dem nunmehr angegriffenen, der Klägerin am 1. September 1962 zugestellten Beschluß vom 13. August 1962 die von der Klägerin in mehreren Schreiben vorgebrachten Anträge zurückgewiesen, das rechtskräftige Urteil der XVI. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 21. März 1960 aufzuheben, ihr insoweit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, die bereits gezahlten Gerichtskosten zurückzuzahlen und die beklagte Behörde wegen bewußter Unterlassung der Vorlage von für die Klägerin wichtigem Zeugenunterlagen noch zusätzlich zu den Kosten zu verurteilen, die ihr hierdurch entstanden sind.
  • RG, 17.11.1930 - IV 47/30

    Wird der Lauf der Frist nach § 519 Abs. 6 ZPO. auch dann bis zur Zustellung des

    Auszug aus BVerwG, 23.11.1962 - IV B 124.62
    Die Vorlage an das Bundesverwaltungsgericht war geboten: Der in einem Teil des Schrifttums im Anschluß an eine Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 130, 345 [348]) vertretenen Auffassung, eine offensichtlich unstatthafte Beschwerde brauche dem Beschwerdegericht nicht vorgelegt zu werden, kann zumindest heute nicht mehr gefolgt werden.
  • BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16

    Abhilfeverfahren; Anzeigepflicht; Auskunftssperre; Ausschließungsgrund;

    Für die Nichtabhilfeentscheidung bedarf es nicht einmal zwingend förmlicher Beschlussfassung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 1962 - 4 B 124.62 - Buchholz 310 § 148 VwGO Nr. 1).
  • BFH, 25.09.1967 - IV B 33/66
    Man kann daher die Nichtabhilfeentscheidung nicht mit dem BVerwG -- Beschluß IV B 124/62 vom 23. November 1962, NJW 1963, 554 --, das in seinem Beschluß in diesem Zusammenhang an anderer Stelle allerdings auch von einem "Beschluß" spricht, als eine "Entschließung" bezeichnen.

    Aus dem Beschluß des BVerwG IV B 124/62 vom 23. November 1962 (a. a. O.) läßt sich hierzu nichts entnehmen, weil das BVerwG einerseits die Nichtabhilfeentscheidung nicht für einen Beschluß hält und andererseits am Schluß seiner Entscheidung ausführt, es sei zweckmäßig, wenn das einzelne Mitglied eines Kollegiums die Vornahme der Prüfung durch ein Handzeichen in den Akten "oder die Unterschrift unter einem Beschluß" aktenkundig mache.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - 13 E 1221/10

    Berechnung des Streitwerts bei Streitigkeiten über die Zulassung eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 1962 IV B 124.62 -, NJW 1963, 554 (zu § 148 VwGO); Meyer-Ladewig/Rudisile, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar (Stand: 20. EL, Mai 2010), § 148 VwGO Rn. 8; Guckelberger, a. a. O., § 148 Rn. 12; a. M.: BFH, Beschluss vom 25. September 1967 - IV B 33/66 -, BFHE 90, 103; und Urteil vom 28. April - VIII R 88/68 -, BFHE 99, 107 (jeweils zu Nichtabhilfeentscheidungen im Hinblick auf nach der Finanzgerichtsordnung erhobene Beschwerden ) sowie Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl. 2010, § 66 GKG Rn. 41.
  • OVG Sachsen, 05.01.2021 - 6 B 257/20

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen Beschluss nach § 150 VwGO; Einstellungsbeschluss

    4 Entsprechendes gilt für die vom Antragsteller eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde gegen den nach § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbaren Beschluss des Senats im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§ 150, § 146 Abs. 4 VwGO), gegen den das Rechtsmittel der Revision nach § 132 Abs. 1 VwGO von vornherein nicht gegeben ist und eine förmliche Abhilfeentscheidung nach § 133 Abs. 1 VwGO durch Beschlussfassung daher entbehrlich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. November 1962 - 4 B 124.62 -, NJW 1963, 504).
  • BFH, 26.09.1996 - IV B 57/96

    Verzicht auf eine Abhilfeentscheidung

    Dies ist etwa bei einer offensichtlich unzulässigen Beschwerde der Fall (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1962 IV B 124/62, Neue Juristische Wochenschrift 1963, 554 und BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1989 VIII B 63/89, BFH/NV 1990, 582).
  • OVG Sachsen, 06.08.2018 - 4 D 25/18

    Schriftformerfordernis bei Computerfax entbehrlich

    Die Entscheidung, dass der Beschwerde nicht abgeholfen wird, bedarf zwar keiner besonderen Form, sie ist aber zumindest in den Akten zu vermerken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23. November 1962, NJW 1963, 554; Happ, in: Eyermann, § 148 VwGO, Rn. 8 [14. Aufl. 2014]; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, § 148 VwGO, Rn. 8 [Stand: Juni 2017]).
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